Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
SADAP UG (haftungsbeschränkt)
Geltungsbereich dieser AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Der Verkäufer bietet Kunden folgende Produkte und Dienstleistungen an:
- Der Verkäufer verkauft Maschinenkomponenten (Luft- und Folienlager).
- Der Verkäufer verkauft Konstruktionslösungen, die es dem Kunden ermöglichen, die Maschinenkomponenten selbst herzustellen.
- Der Verkäufer verkauft Software, die es dem Kunden ermöglicht, Simulationen anzustellen und/oder die Maschinenkomponenten selbst zu produzieren.
- Der Verkäufer berät und unterstützt bei der Entwicklung neuer Maschinen.
(nachfolgend Maschinenkomponenten, Konstruktionslösungen, Software und Beratungs- und Unterstützungsleistungen zusammen auch „Produkte“ genannt).
(3) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss geltenden Fassung gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Verkäufer und einem Kunden geschlossen werden.
(4) Der Einbeziehung anderer, möglicherweise vom Kunden verwendeter AGB wird ausdrücklich widersprochen, soweit dies nicht ausdrücklich in Text- oder Schriftform anders vereinbart wird.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Gewährleistung
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist in Schrift- oder Textform als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseitig unterzeichneten Vertrag oder eine Auftragsbestätigung des Verkäufers in Schrift- oder Textform zustande.
(2) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der in Schrift- oder Textform geschlossene Vertrag oder die Auftragsbestätigung des Verkäufers in Schrift- oder Textform
(3) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Verkäufers in Schrift- oder Textform.
(4) Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben, in Broschüren, Datenblättern, Bedienungsanleitungen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung begründen keinen Mangel. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Produkte seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen und sich mit den wesentlichen Funktionsmerkmalen und -bedingungen vertraut gemacht.
(5) Sofern ein Mangel auf fehlerhaften Angaben (z.B. Maßen oder Berechnungen) des Kunden beruht, entfällt jegliche Gewährleistung des Verkäufers für diesen Mangel. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Angaben den Kunden auf Richtigkeit zu prüfen
(6) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text oder Schriftform, gleiches gilt für eventuelle Rügen (§ 377 HGB).
(7) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Frist gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(8) Mängelansprüche sind nicht übertragbar.
§ 3 Liefertermine und -fristen
(1) Angaben des Verkäufers zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind vom Verkäufer mindestens in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.
(2) Soweit eine Liefer- und/oder Leistungsfrist ausdrücklich vereinbart wurde, verlängert sich diese um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet oder der Verkäufer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist. Zu diesen Umständen zählen auch Arbeitskämpfe oder höhere Gewalt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei Preisangaben des Verkäufers um Nettopreise (zzgl. MwSt.).
(2) Die vereinbarte Vergütung ist mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Zahlungsbestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Hierbei gilt zunächst eine Anrechnung auf (Mahn-)Kosten, dann auf Zinsen und dann auf Hauptforderungen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Verkäufer aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(4) Der Kunde kann Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Abtretung von Forderungen
(1) Die Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen erhält der Kunde lediglich ein widerrufbares Nutzungsrecht.
(2) Der Kunde ist zur Weitergabe der Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er seinerseits einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die Forderungen und Rechte aus der Weitergabe der Produkte tritt der Kunde im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Verkäufer an diesen ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung mit Vertragsschluss an. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Dessen ungeachtet ist der Verkäufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wobei er von diesem Recht nur Gebrauch machen kann und wird, wenn es zu einem Zahlungsverzug oder zu einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden kommt. Weiterhin darf er in diesen Fällen die Abtretung jederzeit offenlegen.
(3) Auf Verlangen des Verkäufers wird der Kunde die abgetretenen Forderungen innerhalb von fünf Werktagen gegenüber diesem benennen, und die Angaben machen und Unterlagen aushändigen, die es dem Verkäufer ermöglichen, die Forderungen einzuziehen.
(4) Verkauft der Kunde Produkte an Dritte, tritt er die Ansprüche gegen diese bereits mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Kunde zur Sicherung von dessen Forderungen an den Verkäufer ab. Dieser nimmt diese Abtretung an. Kommt der Kunde gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug, ist dieser berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber dem Dritten offenzulegen. Im Fall des Verzugs gelten die Regelung in vorstehend Abs.3 entsprechend.
(5) Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Produkte mit Waren, die sich nicht im Eigentum des Verkäufers befinden, erwirbt dieser Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Produkte zur übrigen Ware.
§ 6 Haftung
(1) Die Haftung des Verkäufers ist außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Eine Haftung des Verkäufers entfällt immer dann, wenn der Schaden daraus resultiert, dass der Kunde gegenüber dem Verkäufer fehlerhaften Angaben (z.B. Maße oder Berechnungen) gemacht hat und der Schaden auf diesen fehlerhaften Angaben beruht[OP1] .
(3) Die vorstehende in Absatz 1 genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf –, für welche der Verkäufer auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftet. In diesem Fall haftet der Verkäufer aber nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die sich aus vorstehend Absatz 1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder gegenüber dem Kunden eine Garantie übernommen hat oder ausdrücklich eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.
(5) Von jeglicher Haftungsbeschränkung ausgenommen ist eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehend 1. gilt auch zugunsten eines möglichen Vertreters und möglicher Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
§ 7 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Dem Kunden steht ein einfaches Nutzungsrecht an den Schutzrechten des Verkäufer in dem Maße zu, wie dies erforderlich ist, um die Produkte vertragsgemäß zu nutzen bzw. selbst zu produzieren und zu nutzen. Weitergehende Nutzungsrechte werden ausdrücklich nicht übertragen. Die Übertragung weitergehender Rechte bedarf ausdrücklich der Text- oder Schriftform.
(2) Beim Erwerb von Software wird diese dem Kunden ausschließlich zur vertragsgemäßen und alleinigen Nutzung überlassen. Der Kunde darf diese nicht kopieren, verändern oder Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Das Kompilieren der Software ist nur zulässig, wenn es zwischen den Parteien schriftlich oder in Textform vereinbart worden ist.
(2) Hinweise auf den Produkten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils zwischen Verkäufer und einem Kunden geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht anwendbar.
(2) Erfüllungsort ist Braunschweig.
(3) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Verkäufer und Kunde ist Braunschweig. (4) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB oder eines zwischen Kunden und Verkäufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem von den